Archiv für die Kategorie „Betreuungsverfügung“

Mit Patientenverfügung incl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung richtig vorsorgen

Wie wichtig eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung im Ernstfall sein kann, merken oftmals die Angehörigen, wenn einem mal etwas passiert. Doch was ist eigentlich wofür ?

  • Gesundheitsvollmacht – Nutzen Sie die Gesundheitsvollmacht, um eine Vertrauensperson für den Fall zu bevollmächtigten, Ihren Willen als Patient durchzusetzen, falls Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst zu bestimmen.
  • Patientenverfügung – Mit einer Patientenverfügung geben Sie Ärzten, Betreuern und allen anderen Vertretern Ihren Willen im Hinblick auf Behandlungsmethoden und Behandlungsabbruch für den Fall, dass Sie selbst zur Äußerung Ihres Willens aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit nicht mehr in der Lage sein sollten.
  • Vorsorgevollmacht – Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person bevollmächtigen, im Fall der fehlenden eigenen Entscheidungsfähigkeit alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.
  • Betreuungsverfügung – Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche und selbstbestimmte Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen.

Unsere Empfehlung: Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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Die Rundum-Vorsorge:
Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung, damit im Fall eines Falles nicht nur Ihr Patientenwille feststeht, sondern auch eine Person Ihres Vertrauens für die Durchsetzung Ihres Willens sorgen kann.